Es gilt das Jugendschutzgesetz!
- Einlass unter 16 Jahren wird nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person gestattet.
- Einlass unter 18 Jahren nur bis 24:00 Uhr oder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person